Bei Invalidität den Erwerbsausfall decken, bei Tod die Hinterbliebenen vor einer finanziellen Notlage schützen: Mit der Krankheits-Tod- und Invaliditätsversicherung KTI sorgen Versicherte vor und verbessern den Schutz der gesetzlichen Versicherungen.
Die KTI ist eine Kapitalversicherung bei Tod oder Invalidität infolge Krankheit. Sie richtet sich an Nichterwerbstätige, Selbstständigerwerbende und Teilzeitbeschäftigte, die über keine oder nur eine teilweise Deckung durch die obligatorische Berufsversicherung (BVG/UVG) verfügen. Vollzeitmitarbeitende können mit der KTI ihre Versicherungsleistungen aus AHV/IV aufbessern.
Pooling
Für Sie als Versicherer fällt mit dem Pooling das Versicherungsrisiko vollumfänglich weg. Die mengenmässigen Vorteile wirken sich besonders bei kleinen Versichertenbeständen positiv aus. Weitere Vorteile sind ein sehr guter Schadensatz, attraktive Überschussbeteiligungen und Verwaltungskostenentschädigungen.
Das garantieren wir Ihren Versicherten
- Kapitalleistung bei Tod oder Invalidität infolge Krankheit bis zu 500 000 Franken
- Invaliditätskapital ab einem Invaliditätsgrad von 25 Prozent
- Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit
Ihre Vorteile
- Fixfertiges Versicherungsprodukt
- Kein Versicherungsrisiko
- Vertragsverhandlungen zwischen dem RVK und Generali
- Marktbeobachtung durch den RVK und Generali
- Verkaufsunterlagen und -Unterstützung
- Schulung Ihrer Mitarbeitenden
Risikoträgerin GENERALI
Generali ist ein dynamisches Versicherungsunternehmen und in der Schweiz marktführend im Bereich fondsgebundener Lebensversicherungen. Generali bietet Kapitalversicherungslösungen für Todesfall und Invalidität und hilft, Vorsorgelücken zu vermeiden.