Verband

Als Branchenverband stellt der RVK die Interessen seiner Mitglieder in den Mittelpunkt. Zu den Mitgliedern zählen 19 Krankenversicherer mit rund 862 000 OKP Versicherten. Der RVK unterstützt und entlastet die Verbandsmitglieder mit einem vielseitigen Angebot an spezialisierten Dienstleistungen. Über den RVK stärken die kleinen und mittleren Krankenversicherer ihre Position im Markt.

19

Verbandsmitglieder

862000

OKP Versicherte

42

%

Repräsentation aller Krankenversicherer

10

%

aller OKP Versicherten in der Schweiz

60

Spezialisten in unserem Netzwerk

1932

Gründungsjahr

Als Verband setzt sich der RVK aktiv in der Politik, bei Behörden und Verbänden für vernünftige Rahmenbedingungen für alle Krankenversicherer ein. Im Fokus steht die Wettbewerbsfähigkeit seiner Mitglieder sowie der Erhalt der Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der kleinen und mittleren Krankenversicherer.

Zu den Mitgliedern des RVK zählen 19 Krankenversicherer mit rund 862 000 OKP Versicherten. Die 19 Mitglieder repräsentieren 42 Prozent aller Krankenversicherungen und rund 10 Prozent aller OKP Versicherten in der Schweiz. Der Verband stützt sich somit auf eine gesunde und breite Basis. Wir verstehen die Anliegen der Krankenversicherer und kennen die Herausforderungen im Wandel der Zeit – und das bereits seit 1932.

Mitgliedschaft

Der jährliche Mitgliederbeitrag setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente auf Basis des OKP Versichertenbestandes zusammen. Ein fairer Ansatz im Sinne der gemeinsamen Sache. Eine Mitgliedschaft lohnt sich aufgrund der vielen Vorteile auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht.

RVK-Mitgliedschaft

Ihre Vorteile

Vorteilhafte Tarife und Konditionen auf ausgewählte Dienstleistungen des RVK

Vorteilhafte Verträge und Konditionen, die der RVK über Partnerschaften und Kooperationen aushandelt

Vergünstigte Teilnahmegebühren bei Bildungsangeboten und Veranstaltungen

Kostenlose Netzwerkveranstaltungen zum Wissens- und Erfahrungsaustausch

Exklusive und kostenlose Webinare zu relevanten Themen

Vertretung der Interessen in der Politik, in Kommissionen und bei Behörden

Repräsentanz der Mitglieder beim Branchenverband santésuisse

Verbandsmagazin INFORMATION

Newsletter HOTLINE

Verbandsdienstleistungen

Mit über 45 Mitarbeitenden und einem Netzwerk von über 60 externen Spezialisten entlastet der RVK die Verbandsmitglieder und Kunden mit einem vielseitigen Angebot an spezialisierten Dienstleistungen in den Bereichen Risiko- und Leistungsmanagement, Versicherungsmedizin sowie Bildung. Attraktive Versicherungslösungen, ein gemeinsamer Leistungseinkauf sowie integrierte Versorgungsmodelle runden das Angebot ab. Mit unseren Management Services unterstützen wir die Mitglieder mit individueller Beratung und konkreten Lösungen bei betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Themen.

Zentrales Vertragsregister

Zentrales Vertragsregister
Tarifverträge nach KVG und VVG

Stets auf dem neusten Stand sind Sie mit dem Zentralen Vertragsregister (ZVR), dem vollständigen Verzeichnis der Tarifverträge nach KVG und VVG. ZVR ermöglicht Ihnen eine verlässliche Kontrolle der Beleg- und Rechnungsprüfung und dient als Verwaltungstool für Ihre eigenen Vertragsdaten und Weisungen.


Die Sasis AG betreibt als rechtlich und operativ unabhängige Tochtergesellschaft von santésuisse das ZVR. Das Nachschlagewerk ist seit 2008 in Betrieb und ist bei den Krankenversicherern sehr gefragt. Als RVK-Mitglied vermitteln wir Ihnen die Lizenz für diese Branchenlösung.

Eine Plattform für alle Tarife

Aktuell und umfassend – einfach und verständlich in der Bedienung. Das ZVR erfüllt diese hohen Ansprüche. Die Leistungseinkäufer lesen ihre neusten Tarifverträge laufend ein und machen sie so für die ZVR-Nutzer zugänglich. Ihre eigenen Tarifverträge, Preise und Dokumente für KVG und VVG können Sie ebenfalls im ZVR einfügen und verwalten. Damit haben Sie über eine Plattform jederzeit Zugriff auf vollständige Daten.

Kontakt

Interessiert an unseren Dienstleistungen? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Martina Rüegg

Fachspezialistin Krankenversicherung

041 417 05 54

m.rueegg@rvk.ch

Kundenzeitschrift SICHER

Kundenzeitschrift SICHER
Das clevere Kundenmagazin für Krankenversicherer

Mit einer Kundenzeitschrift sprechen Sie Ihre Kunden direkt an und binden sie an Ihr Unternehmen. Fehlen Ihnen die Ressourcen und die Erfahrung für ein eigenes Magazin? Der RVK entlastet Sie und liefert Ihnen ein fixfertiges Mantelmagazin, welches Sie mit Ihren eigenen Beiträgen ergänzen. Damit sparen Sie Ressourcen und minimieren Ihren eigenen redaktionellen Aufwand und Kosten.


Die Kundenzeitschrift umfasst zwölf Seiten und erscheint zweimal im Jahr: Zehn Seiten schreiben wir für Sie zu Themen der Gesundheit und Versicherung. Zwei Seiten reservieren wir für Ihre Beiträge – Sie entscheiden über diese Inhalte. Benötigen Sie mehr Platz für eigene Inhalte? Die Kundenzeitschrift kann auf 16 Seiten ausgebaut werden – hier stehen Ihnen vier Seiten zur freien Verfügung.

Ihre Vorteile

    • Professionelle Kundenzeitschrift mit eigenem Erscheinungsbild (inkl. Logo)
    • 2 von 12 Seiten stehen für kassenspezifische Informationen zur Verfügung
    • Redaktionelle Arbeiten entfallen/Ihre Mitarbeitenden sind entlastet
    • Tiefe Kosten

Beispiel der Kundenzeitschrift SICHER

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Chantal Koller

Fachspezialistin Marketingkommunikation

041 417 05 70

ch.koller@rvk.ch

Gesundheitstipps

Gesundheitstipps
Content für Ihre Website

Nicht nur Ihre Kunden und Interessenten reagieren positiv auf einen aktuellen Webauftritt – auch Suchmaschinen belohnen Sie mit einer erhöhten Trefferquote. Der RVK entlastet Sie mit der Dienstleistung «Gesundheitstipps» und liefert Ihnen täglich einen Artikel inkl. Bild für Ihre Website zu den Themen Ernährung, Bewegung und Medizin.


Werten Sie Ihren Webauftritt mit den Gesundheitstipps auf und halten Sie ihn mit bis zu fünf Artikel pro Woche aktuell: Wir generieren den Content und beliefern Sie während den Arbeitstagen mit den fixfertigen Artikeln über gesundheitliche Themen. Wissensvermittlung und Prävention stehen dabei im Vordergrund. Die Gesundheitstipps werden via Feed automatisch in Ihre Website eingebunden. Die Texte können als Blogbeiträge oder als tägliche Newsmeldung genutzt werden.


Auch Ihre Versicherten profitieren davon, denn die Tipps stärken die Eigenverantwortung und leisten ihnen einen wertvollen Beitrag zur Gesundheitsförderung.

Ihre Vorteile

    • Täglich neuer Content für Ihre Website
    • Kostengünstige Aufwertung Ihres Webauftritt
    • Beitrag zur Gesundheitsförderung für Ihre Website-Besucher
    • Steigerung der organischen Reichweite auf Google
    • Steigerung der Sitzungsdauer Ihrer Website-Besucher

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Chantal Koller

Fachspezialistin Marketingkommunikation

041 417 05 70

ch.koller@rvk.ch

Management Services

Management Services
Unterstützen und beraten

Jedes Unternehmen trägt für seine Kunden und Mitarbeitenden in vielerlei Hinsicht eine grosse Verantwortung. Der RVK unterstützt Sie dabei mit konkreten Lösungen und umfassenden Beratungen, rund um die Finanzierung und Organisation eines Unternehmens.

Individuelle Beratung

Wir beraten Sie in Fach-, Buchführungs-, Finanz- und Organisationsfragen. Kompetent und umfassend.

Qualitätsmanagement

Sind Sie auf der Suche nach einem Managementsystem oder möchten Sie sich zertifizieren lassen? Wir beraten Sie auf diesem Weg.

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Arta Walther-Nuredini

Bereichsleiterin Finanzen & ICT

041 417 05 75

a.walther@rvk.ch

«Die Kundenzeitschrift SICHER ist für uns sehr gewinnbringend, weil wir uns so zweimal im Jahr mit unseren Kundinnen und Kunden austauschen können – das schätzen wir sehr.»

Guido Mitterer

Geschäftsführer, rhenusana

«Mit der Unterstützung des RVK sparen wir Ressourcen und stellen unseren Versicherten eine professionelle Kundenzeitschrift zur Verfügung. Der RVK übernimmt die Redaktion sowie die Organisation und erleichtert uns damit den Arbeitsalltag.»

Urs Kälin

Geschäftsführer, Einsiedler Krankenkasse

«Dank dem breiten Themenspektrum der Kundenzeitschrift SICHER ist für jeden unserer Versicherten ein wissenswerter Artikel dabei. An dieser Stelle ein grosses Dankeschön an den RVK, der uns bei der konzeptionellen Umsetzung des SICHERs entlastet.»

Markus Steinmann

Geschäftsführer, Krankenkasse Birchmeier

verband

Verbandsmitglieder

Zu den Mitgliedern zählen 19 Krankenversicherer mit rund 862 000 OKP Versicherten.

kleine und mittlere Krankenversicherer

RVK-Standpunkte

Eine offene und ausgewogene Kommunikation ist uns wichtig. Unsere Standpunkte enthalten die Argumente und Forderungen der kleinen und mittleren Krankenversicherer zu aktuellen wichtigen Themen der Gesundheits- und Krankenversicherungspolitik. Immer im Interesse unserer Mitglieder und Kunden.

Vielfalt und Wettbewerb

Der RVK unterstützt ein Gesundheitswesen mit sozialen Rahmenbedingungen für die Versicherten. Er befürwortet den Wettbewerb unter den Leistungserbringern wie auch zwischen den Krankenversicherern und setzt sich dafür ein, dass die Krankenversicherung unbürokratisch und effizient durchgeführt wird.

Erläuterung
Das viermalige Nein zu den Einheitskassen-Abstimmungen sowie die Ablehnung der kantonalen und regionalen Einheitskassen durch das Parlament zeigen: Das schweizerische Gesundheitswesen ist in der Bevölkerung breit abgestützt. Daher ist es unverständlich, dass erneut eine Vorlage zur Abstimmung gebracht werden soll. Trotzdem besteht Handlungsbedarf, um Effizienz, Qualität und Nachhaltigkeit zu verbessern. Das Ja zu Vielfalt und Wettbewerb verpflichtet, kritische Voten aufzunehmen und Verbesserungen umzusetzen.


Forderung
Der RVK setzt sich ein für den Erhalt der Kassenvielfalt und fordert mehr Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern und Leistungserbringern. Er lehnt Regulierungen ab, welche die Vielfalt und den Wettbewerb sowie die Innovation und die Kosteneffizienz in der Gesundheitsbranche beeinträchtigen.

Qualitätsstrategie

Der RVK begrüsst Bestrebungen, die zur Verbesserung der Versorgungsqualität und der Förderung des Wettbewerbs beitragen. Für nachhaltige Verbesserungen braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen und Anstrengungen auf allen Versorgungsebenen.

Erläuterung
Eine bessere Versorgungsqualität und eine höhere Transparenz reduzieren besonders die Zahl jener Personen, die wegen Fehlbehandlung länger therapiert werden müssen oder irreversible Gesundheitsschäden erleiden. Dies erhöht die Lebensqualität der Betroffenen und wirkt sich dämpfend auf die Gesundheitskosten
aus.


Forderung
Um die Versorgungsqualität zu verbessern, braucht es mehr Transparenz auf der Leistungserbringerseite. Im Rahmen der Strategie «Gesundheit2030» und der daraus abgeleiteten Kostendämpfungsmassnahmen muss die Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen verbessert und die Aufgabenteilung neu definiert werden, um Fehlbehandlungen sowie Überversorgung zu vermeiden.

Risikoausgleich

Der RVK befürwortet den Risikoausgleich auf der Grundlage von objektiven und nicht beeinflussbaren Kriterien, um die Risikoselektion unattraktiv zu machen. Der Risikoausgleich darf nicht zu einem vollständigen Kostenausgleich führen.

Erläuterung
Der Risikoausgleich gleicht das Risiko zukünftiger Kosten unter den Krankenversicherern infolge unterschiedlicher Versichertenstrukturen aus. Dabei werden die Kriterien Alter, Geschlecht und Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr von mindestens drei Tagen und die pharmazeutischen Kostengruppen (PCG) berücksichtigt.


Forderung
Der RVK betrachtet die Entwicklung des Risikoausgleichs als abgeschlossen und lehnt jeden weiteren Ausbau entschieden ab.

Versorgungsplanung

Der RVK befürwortet eine klare Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen mit vermehrten Kompetenzen beim Bund. Die Kantone sollen ihre Versorgungsplanung über ihre Grenzen hinaus organisieren. Dabei sollen sie Kostenverantwortung wahrnehmen und mit klaren Vorgaben und restriktiven Zulassungskriterien einer Über- und Fehlversorgung entgegenwirken.

Erläuterung
Die Anzahl Leistungserbringer soll sich am Versorgungsbedarf, den Patientenströmen und den Möglichkeiten des technischen Fortschritts orientieren und nicht an Kantonsgrenzen und politischen Interessen. Wirtschaftlichkeits-, Qualitäts- und Sicherheitskriterien fördern versicherten- und patientenorientiertes Handeln, Servicequalität und Innovation.


Forderung
Die Kantone sind zu verpflichten, eine bedarfsgerechte und kantonsübergreifende Planung ambulanter und stationärer Leistungserbringer zu realisieren und mit Auflagen von Wirtschaftlichkeit und Qualität zu verbinden. Zudem müssen Zulassungsentscheide der Kantone mit finanziellen Konsequenzen einhergehen. Aufgaben wie die hochspezialisierte Medizin sind auf Bundesebene zu koordinieren. Im Übrigen muss die begrüssenswerte Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich zwingend zusammen mit einem Abbau von Spitalbetten und einer einheitlichen Finanzierung erfolgen. Der RVK spricht sich deshalb für die Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung betreffend die einheitliche Finanzierung der Leistungen (EFAS) aus.

Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen

Im Gegensatz zu stationären Spitalbehandlungen werden ambulante Leistungen vollumfänglich von den Prämienzahlern finanziert. Der RVK ist der Auffassung, dass eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen Kosteneffizienz und Qualität deutlich verbessert. Im ambulanten Bereich ist zudem vermehrt auf Pauschalen zu setzen, welche kostendämpfend wirken und zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität führen.

Erläuterung
Kantone agieren als Versorgungsplaner, Finanzierer, Spitaleigner und im Streitfall sogar als Schiedsrichter. Mit einer einheitlichen Finanzierung werden Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen klar getrennt und Interessenkonflikte beseitigt. Für Versicherer und Kantone werden damit Anreize geschaffen, die jeweils effizienteste Behandlung zu wählen. Die im stationären
Bereich verwendeten Fallpauschalen erhöhen die Transparenz und ermöglichen nationale Vergleiche von Kosten und Qualität, weshalb sie auch für ambulante Behandlungen zu fördern sind. Pauschalen wirken überdies einer Mengenausweitung entgegen und vereinfachen das Tarifsystem.

Forderung
Ambulante und stationäre Leistungen sind mit einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel von Versicherern und Kantonen zu tragen. Bei der ambulanten Versorgungsplanung sind klare Zulassungskriterien festzulegen, damit die Kantone ihre Verantwortung umfassend wahrnehmen können. Die Rechnungsprüfung sollte aufgrund der Kompetenz der Krankenversicherer in deren Zuständigkeit bleiben. Die Einführung des per 1. Januar 2026 in Kraft tretenden neuen ambulanten Tarifs und der neuen ambulanten Pauschalen TARDOC wird begrüsst.

Integrierte Versorgung

Der RVK begrüsst die Entwicklung von integrierten Versorgungsmodellen durch Leistungserbringer: Integrierte Versorgungsmodelle optimieren die Qualität der medizinischen Versorgung und erhöhen die Wirtschaftlichkeit. Versicherte, die sich für ein alternatives Versicherungsmodell entscheiden, profitieren von einer optimalen medizinischen Versorgung und einer reduzierten Versicherungsprämie.

Erläuterung
Der Wettbewerb schafft für die Krankenversicherer den Anreiz, innovative Versicherungsmodelle mit Leistungserbringern zu entwickeln und den Versicherten alternative Versicherungsmodelle anzubieten. In der Praxis hat sich eine Vielfalt von Angeboten entwickelt, die erprobt sind und sich grosser Beliebtheit erfreuen. Im Rahmen des Massnahmenpaket 2 zur Kostendämpfung schlägt der Bundesrat die Schaffung von «Netzwerken der koordinierten Versorgung (NKVs)» vor. Dabei soll ein interprofessionelles und interdisziplinäres Behandlungsteam die Gesundheitsversorgung «aus einer Hand» anbieten. Die Schaffung staatlich regulierter Versorgungsstrukturen ist jedoch ungeeignet, um eine Kultur der Zusammenarbeit zu fördern. Es fehlt der Nachweis, dass die neue Organisationsform notwendig ist und dass sie die gewünschten Erfolge erzielen wird.


Forderung
Die Weiterentwicklung der integrierten Versorgung hat durch Leistungserbringer und Krankenversicherer gemeinsam im Rahmen der Vertragsfreiheit zu erfolgen. Staatliche Eingriffe im Rahmen der aktuell laufenden Vernehmlassung des Kostendämpfungspakets 2, die über die heutigen gesetzlichen Vorgaben hinausreichen, sind abzulehnen.

Wirtschaftlichkeit

Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen seit Jahren stetig an. Der RVK ist überzeugt, dass die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen eingedämmt werden kann, wenn die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit (WZW) konsequent angewendet werden. Dies beinhaltet auch den Grundsatz ambulant vor stationär bei entsprechendem Abbau der stationären Kapazitäten. Zudem müssen Instrumente gefunden werden, um die behördlich festgelegten Preise regelmässig zu überprüfen und anzupassen.

Erläuterung
Aufgrund der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung spielen Kosten-Nutzen-Überlegungen für Leistungserbringer wie auch für Versicherte häufig eine untergeordnete Rolle. Medizinische Behandlungen richten sich oft danach, was maximal möglich ist. Eine systematische Überprüfung der medizinischen Leistungen nach den Kriterien wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam findet heute zwar statt, der Leistungskatalog wird aber nicht entsprechend angepasst. Die mangelnde Wirtschaftlichkeit zeigt sich auch in Über- und Fehlversorgungen und an einem hohen Preisniveau bei Medikamenten, Hilfsmittel und Medizinalprodukten. Experten schätzen die Effizienzreserven auf insgesamt 20 Prozent der Kosten im Gesundheitswesen.


Forderung
Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist auf verschiedenen Ebenen konsequent einzuhalten. Medizinische Leistungen sind regelmässig nach Kosten-Nutzen-Überlegungen zu überprüfen. Unwirksame und ineffiziente Leistungen sind aus dem Leistungskatalog auszuschliessen. Der Einsatz von Health Technology Assessments ist grundsätzlich zu befürworten. Staatlich festgelegte Preise sind durch die Behörden bezüglich Struktur und Höhe jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Zulassungs- und Anpassungsprozesse der zuständigen Behörden sind generell effizienter zu gestalten.

Eigenverantwortung

Die Kostenbeteiligung ist ein wichtiges Element der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Sie stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten und trägt zu einem kostenbewussten Verhalten bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen bei. Der RVK begrüsst die Erhöhung der Kostenbeteiligung, um die Eigenverantwortung zu stärken.

Erläuterung
Die Kostenbeteiligung setzt sich aus der Franchise und dem Selbstbehalt zusammen. Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene 300 Franken pro Jahr. Die Franchise kann wahlweise in mehreren Stufen bis auf 2500 Franken erhöht werden. Die versicherte Person profitiert im Gegenzug mittels einem Rabatt von einer tieferen Versicherungsprämie. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent der Leistungskosten, welche die Franchise übersteigen, maximal 700 Franken für Erwachsene pro Jahr. Die Kostenbeteiligung zählt bei den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe als anrechenbare Ausgabe und wird damit rückvergütet. Zudem ist die Kostenbeteiligung ab einer gewissen Höhe steuerlich abzugsfähig.


Forderung
Die Eigenverantwortung der Versicherten ist durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung zu stärken. Die ordentliche Franchise und die Wahlfranchisen sind deutlich anzuheben und zu indexieren. Um das Kostenbewusstsein weiter zu stärken, ist zudem der Selbstbehalt anzuheben. Die Kostenbelastung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen ist durch staatliche Transferleistungen zu minimieren.

Ursachen- statt Symptombekämpfung

Der RVK unterstützt Massnahmen und Initiativen, die dazu beitragen, die Kosten der Gesundheitsversorgung wirksam zu senken. Er steht im Gegenzug allen Vorstössen kritisch gegenüber, welche keine messbare Kosteneinsparung oder keine ausgewiesene und notwendige Qualitätssteigerung in der Gesundheitsversorgung zur Folge haben.

Erläuterung
Die Einführung von neuen, prämienbefreiten Personenkategorien (Kinder, Jugendliche etc.) oder auch eine Neudefinition von Prämienregionen verschieben die Kosten im System lediglich von einer Prämienzahlerkategorie zur anderen. Diese Verschiebung stellt keine neue Gerechtigkeit her, sondern verlagert nur die Prämienlast. Eine Kostensenkung oder Qualitätssteigerung ist mit solchen Massnahmen nicht erreichbar.


Forderung
Die Politik hat sich prioritär darauf zu konzentrieren, dass die Kosten des Gesundheitswesens nicht weiter überproportional ansteigen und die Prämien für das Gros der Bevölkerung bezahlbar bleiben. Vorstösse, die lediglich die Kostenverteilung im Fokus haben, ohne gleichzeitig die Gesamtkostenentwicklung positiv zu beeinflussen, lehnt der RVK strikte ab.

Digitalisierung

Im Schweizer Gesundheitswesen ist die Digitalisierung nicht weit fortgeschritten. Analoge Prozesse und Medienbrüche führen zu Fehlern sowie Mehrkosten. Der RVK unterstützt eHealth-Initiativen, welche den elektronischen Daten- und Informationsaustausch unter allen Akteuren verbessert.

Erläuterung
Sowohl Versicherte als auch Kostenträger erhalten noch immer analoge Rechnungen. Die Ärzte, Spitäler, Kranken-/Unfallversicherer und Behörden tauschen Daten und Informationen vielfach nicht in elektronischer Form aus. Dies führt zu Zeitverzögerungen, Behandlungs- und Abrechnungsfehlern sowie Intransparenz. Durch die eHealth-Initiativen, wie beispielsweise das
elektronische Patientendossier, die virtuelle Versichertenkarte oder die Standardisierung des Datenaustausches (*SHIP) wird die Zusammenarbeit unter den Akteuren wesentlich vereinfacht.


Forderung
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens muss rasch voranschreiten. Die Akteure sollen sich auf einheitliche Standards einigen und ihre Infrastruktur auf führende eHealth-Plattformen transformieren. Wo dies die Akteure nicht von sich aus angehen, muss der Regulator den Rahmen und Fristen vorgeben. Der RVK begrüsst das Programm des Bundesrats zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen DigiSanté und erwartet massgebliche Verbesserungen in den Prozessen zwischen Krankenversicherern und Leistungserbringern sowie weiteren Akteuren.


* SHIP harmonisiert und digitalisiert die administrativen Prozesse zwischen Leistungserbringer und Kostenträger im Schweizer Gesundheitswesen.

Medikamente im «Off Label Use»

Seit 2011 wird die Übernahme von Medikamenten ausserhalb der Spezialitätenliste durch eine Verordnung, Artikel 71 KVV, des Bundesrates geregelt. Die geltende Verordnung und deren Umsetzung wird seit Beginn bemängelt. Ungleichbehandlung und Willkür ist die eine Seite der Kritik, Gewinnmaximierung die andere.

Erläuterung
Die Aufgabe des Bundes wird im «Off Label Use» den einzelnen Versicherern zugewiesen. Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit (WZW) sind die gesetzlichen Kriterien. Häufig handelt es sich um hochpreisige Medikamente und Innovationen. Fakt ist, dass dieser Medikamentenbereich ein Kostentreiber ist. Sein Anteil an den Gesamtkosten der Medikamente nahm in den letzten Jahren zu.


Forderung
Eine kritische Betrachtung der aktuellen Regelung ist sinnvoll. Neue, innovative Medikamente sollen den Patientinnen und Patienten zukommen – jetzt wie künftig. Gefragt ist ein rasches Aufnahmeverfahren in die Spezialitätenliste. Dafür ist das Bundesamt für Gesundheit zuständig. Das würde Klarheit schaffen. Es ist deshalb eine angepasste Verordnung anzustreben, welche dieses Ziel unterstützt.

Reserven

Die Krankenversicherer müssen von Gesetzes wegen Reserven bilden. Die Reserven dienen dazu, die finanzielle Stabilität zu gewährleisten und Prämiensprünge zu vermeiden. Der RVK unterstützt eine solide Reservenpolitik und zurückhaltende Praxis beim Reservenabbau.

Erläuterung
Die Reserven sorgen dafür, dass bei neuen Behandlungsformen,
Wirtschafts- oder Finanzmarktkrisen sowie Pandemien keine massiven Prämiensprünge eintreten oder Krankenversicherern die Insolvenz droht. Jeder Krankenversicherer kalkuliert seine notwendigen Reserven aufgrund seiner Anforderungen wie zum Beispiel der Altersstruktur, der Grösse oder der Marktposition selber. Der Krankenversicherer entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und seiner unternehmerischen Verantwortung über den Aus- oder Abbau seiner Reserven, wobei der RVK Reserven von mindestens 150 Prozent des Prämienvolumens als sinnvolle Höhe erachtet. Gerade bei teuren Leistungsfällen haben sich genügend hohe Reserven bewährt, um signifikante Prämienschübe zu verhindern. Die neu geltende Mindesthöhe von 100 Prozent ist eindeutig zu knapp bemessen und kann, wie in der Vergangenheit geschehen, zu einer volatilen Prämienentwicklung und zugleich zu einer zu tiefen Solvenzquote führen.


Forderung
Unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben ist die Höhe der Reserven den Krankenversicherern zu überlassen. Denn diese tragen das unternehmerische Risiko. Weitergehende Eingriffe von Bundesrat und Parlament lehnt der RVK ab.

Aufsicht

Die Aufsichtsbehörden (BAG und FINMA) haben sich darauf zu beschränken, die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und Kompetenzen wahrzunehmen. Die Aufsichtstätigkeit verursacht Kosten sowohl bei der Aufsichtsbehörde als auch bei den Krankenversicherern.

Erläuterung
Ein wettbewerbliches Gesundheitswesen benötigt Rahmenbedingungen, die durch die Aufsicht kontrolliert werden. Die Aufsicht über die Krankenversicherer muss sich auf finanzielle und versicherungstechnische Angelegenheiten konzentrieren und primär die Solvenz und die Solvabilität prüfen. 


Forderung
Der RVK postuliert eine Aufsicht, die über aufeinander abgestimmte Instrumente verfügt. Die Aufsichtspraxis muss verhältnismässig sein und der Grösse der einzelnen Krankenversicherer Rechnung tragen. So ist bei kleinen Krankenversicherern eine erleichterte Aufsicht vorzusehen. Keinesfalls dürfen aufsichtsrechtliche Instrumente dazu verwendet werden, in der Krankenversicherungsbranche Strukturpolitik zu betreiben. Der Aufwand der Aufsicht und die dadurch entstehenden Kosten sind auf das Notwendigste zu beschränken. Eine Überregulierung lehnen wir ab.

Kontakt

Interessiert an einer Mitgliedschaft? Gerne beraten wir Sie unverbindlich.

Alexander Kobel

Direktor

041 417 05 50

a.kobel@rvk.ch

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