kontakt
Interessiert an unseren Dienstleistungen? Gerne beraten wir Sie unverbindlich.
Verantwortlicher Kundenentwicklung
Angemessen oder wenig effektiv? Diese Frage stellt sich immer dann, wenn Ärzte und Ärztinnen Medikamente ausserhalb der registrierten und zugelassenen Indikationen verschreiben. Als Kostenträger sind Sie verpflichtet, diese Fälle beurteilen zu lassen und die Vergütung zu verhandeln. Übergeben Sie uns Ihre Off-Label-Gesuche – unser Team von erfahrenen Vertrauensärzten und -ärztinnen sowie Spezialisten klärt diese kompetent und zeitnah.
Nutzen bewerten
Über unsere elektronische Fallführungs-Software senden Sie uns Ihre Aufträge einfach und schnell via Internet zu. Ein Vertrauensarzt oder -ärztin der geforderten Fachrichtung analysiert den Fall und beurteilt, ob die von Ihnen als Krankenversicherer zu übernehmenden Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum therapeutischen Nutzen stehen. Die Beurteilung des Vertrauensarztes ist umfassend und klar formuliert. Sie erhalten diese innerhalb der vorgeschriebenen Zweiwochenfrist.
Vergütung verhandeln
Stimmt der Vertrauensarzt oder die Vertrauensärztin dem Off-Label-Gesuch zu, folgt die Vergütungsverhandlung mit der Zulassungsnehmerin. Auf Wunsch führen unsere Experten des Fachbereiches Vergütungsberatung diese Verhandlungen für Sie.
Schulung
Wünschen Sie, dass Ihre Mitarbeitenden künftig Off-Label-Medikamente zuverlässig erkennen und auslenken können? Gerne schulen unsere Spezialisten Ihr Team – vor Ort bei Ihnen.
Elektronische Fallführung
Mit unserer Fallführungs-Software können Sie Ihre Aufträge einfach und schnell via Internet an unser Team übermitteln und auf Ihre laufenden Fälle zugreifen. Die Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und Daten werden nur zwischen Ihren vertraglich eingebundenen Mitarbeitenden und den Mitarbeitenden der Versicherungsmedizinischen Beratung ausgetauscht. Abgeschlossene Aufträge archivieren wir für Sie. Unsere elektronische Fallführung entspricht den strengen Datenschutzkriterien und ist nach VDSZ zertifiziert.
Ihre Vorteile
Wie dürfen wir Sie unterstützen? Sie bestimmen, in welchem Umfang Sie uns Ihre Fälle anvertrauen. Wir klären, verhandeln und schulen für Sie.
Ärztliches Fachpersonal verschreibt zunehmend Medikamente ausserhalb registrierter und zugelassener Indikationen. Als Krankenversicherer sind Sie gemäss Artikel 71a und 71b der KVV verpflichtet, die Verabreichung durch einen Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin prüfen zu lassen und die Vergütung mit der Zulassungsinhaberin zu bestimmen. Der Zeitdruck ist gross – ein Entscheid muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Der RVK entlastet Sie bei dieser komplexen Aufgabe und klärt für Sie die Off-Label-Gesuche.
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